Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oranienburgerstraße 13-14, 10178 Berlin, Tel. 030 – 24 636 362, Fax 030 – 24 636 150
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Lieferungen und sonstige Leistungen
der PQ, betreffend den Onlineshop http://www.pq-sys.de/ und alle zur Domain gehörenden
Sub-Domains. Sie beziehen sind auf:
I Schulungsmaßnahmen (Schulungen, Seminare, Lehrgänge)
II Verkauf von Materialien, CD-Roms, Checklisten etc.
III Beratungen, Befragungen, Projekte
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief bei der
PQ wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage
unterbreitet die PQ dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail, Brief oder Fax.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
Der Vertragstext wird gespeichert.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die PQ hat dies schriftlich
bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der PQ und den Kunden haben stets Vorrang.
1. Anmeldung, Auftragsbestätigung
Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme wird auf dem Anmeldeformular der PQ
(incl. online-Anmeldungen) mitgeteilt bzw. vertraglich festgelegt. Nach Eingang der
Anmeldung bzw. Annahme des Vertrages erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung
durch die PQ. Bei Schulung mit mehreren Blöcken erfolgt eine Bestätigung für den
gesamten Schulungszyklus.
2. Kosten für die Schulungen
Die angegebenen Preise umfassen die im Ausschreibungstext bzw. in einem Vertrag näher
beschriebenen Leistungen. Soweit nicht anders angegeben, sind die Preise für Schulungen
mehrwertsteuerfrei.
3. Stornierungen und Umbuchungen bei Schulungsmaßnahmen
Stornierungen für die gebuchten Schulungsmaßnahmen richten Sie bitte schriftlich an die PQ
(z. B. per Fax, Brief). Entscheidend ist das Datum, an dem die schriftliche Stornierung bei
der PQ eingeht.
Wird die Teilnahme bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt, so sind 70% der
Teilnahmegebühr fällig. Nach diesem Zeitpunkt bis zu zwei Wochen vor der
Schulungsmaßnahme werden 85% berechnet. Danach sowie bei Fernbleiben oder Abbruch
der Teilnahme wird volle Teilnahmegebühr berechnet.
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Ist der Auftraggeber eine Einrichtung, die eine/n TeilnehmerIn entsendet, kann für sie/ihn
auch eine Ersatzperson an dem Seminar/der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Dies bedarf
der vorherigen Benachrichtigung und Zustimmung der PQ.
4. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmerbeitrag wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine
Gutschrift für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen und Verpflegungen erfolgt
nicht.
5. Kosten für die Übernachtung und/oder Verpflegung
Gewünschte Übernachtung/Vollverpflegung oder Mittagsverpflegung sind gesondert zu
buchen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Abfrageformular wird zusammen mit
der Auftragsbestätigung zugeschickt. Übernachtungs- und Verpflegungskosten unterliegen
der Mehrwertsteuer. Bei Umbuchungen, Storno, Fernbleiben oder Abbruch der Teilnehme
gelten die Bestimmungen des Pkt. 3.
6. Absage der Schulungsmaßnahmen
Die PQ behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw.
abzusagen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder in Folge höherer Gewalt, wie
Erkrankung des Ausbilders). Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden können, erhalten die
Einrichtungen bzw. die TeilnehmerIn die bereits gezahlten Gebühren zurück. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
7. Schweigepflicht, Datenschutz, anzuwendendes Recht
s. IV Sonstiges
1. Vertragsinhalte und Vertragsschluss
Die PQ bietet den Kunden im Onlineshop http://www.pq-sys.de/ neue Waren, wie Materialien, Publikationen, Arbeitshilfen, CD-Rom und Checklisten für Qualitätsmanagement, zum Kauf an.
2. Nutzungsrechte
Mit Kauf einer CD-Rom erhalten Sie das Recht, das Programm ausschließlich auf einem PC zu nutzen. Mehrfach- bzw. Parallelnutzung z. B. im Rahmen eines Netzwerkes ist unzulässig.
3. Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise inkl. MwSt.
Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Belieferung der Kunden durch die PQ erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse oder auf Rechnung. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die PQ Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die PQ versendet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 14 Werktagen nach Zahlungseingang) die bestellte Ware. Die PQ behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die PQ das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Die PQ hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird die PQ den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten. Sendungen an die PQ sind, soweit nichts anderes vereinbart, stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, z.B. bei einem
Garantiefall oder im Fall des Widerrufsrechtes bei einem Warenwert von über 40 €, erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen ersetzt. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Alle Sendungen, sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Dies gilt
nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechtes. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
6. Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Widerrufsrecht:
Ein Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV durch die PQ sowie ihrer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
PQ GmbH
Oranienburgerstraße 13-14, 10178 Berlin
E-Mail: p.qualitaet@paritaet.org, Fax: 030-24 636 150
(2) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von PQ gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann ein Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an die PQ zurückgewähren, muss er der PQ insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für die Verschlechterung der Sache muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der PQ zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der
Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die PQ mit deren Empfang.
6. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen von CD-Roms, Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
[Ende der Widerrufsbelehrung]
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der PQ; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der PQ im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von PQ anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen die PQ. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen. Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber der PQ zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die PQ einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von PQ zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der PQ oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist die PQ zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit der PQ Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle im Internet benannten Preise für Materialien, CD-Roms, Checklisten und Publikationen sind Endpreise. Die Preise in Euro (EUR) verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen werden im Internet bekanntgegeben. Für Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 14Tagen nach Rechnungsdatum.
Im Falle eines Zahlungsverzuges hat die PQ Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Für jedes Mahnschreiben ist der Käufer verpflichtet, der PQ eine Gebühr von 5 € zu bezahlen.
12. Nichtverfügbarkeit
Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Leistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. Ein bereits geleistetes Entgeld wird zurückerstattet. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Sollten Umstände eintreten, die zu Lieferverzögerungen führen, werden wir Sie umgehend informieren.
13. Schweigepflicht, Datenschutz, anzuwendendes Recht
s. IV Sonstiges
1. Vertragsgegenstand/Leistungs-umfang
Einzelheiten des Beratungsauftrages, der Durchführung und/oder Auswertung von Befragungen (z. B. Kunden- und /oder Mitarbeiterbefragungen), Projektbegleitung etc., wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen
Werken. Die Leistungen der PQ sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen, Auswertungen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Die PQ kann zur Auftragsausführung selbständige Unterauftragnehmer beauftragen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet
bleibt.
2. Leistungsänderungen
Nachträgliche wesentliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die PQ ist verpflichtet, nachträgliches Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt die PQ binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der PQ nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.
4. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen MwSt. Dies gilt auch für Festpreisangebote. Das Entgelt für die Dienste der PQ wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit
abgerechnet. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von bis zu 30% der geschätzten Auftragssumme verlangt werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr sofern nicht anders
vereinbart. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der PQ auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Gewährleistung/Verjährung
Die PQ leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Die PQ leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt Pkt. 6. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
6. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der PQ ausgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Die PQ haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den einfachen Wert des Honorars, begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die PQ verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie die Vergütung entsprechend anpassen kann. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die PQ verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
7. Schutz des geistigen Eigentums der PQ GmbH
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der PQ gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert oder an externe Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind,
bleibt die PQ Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
8. Annahmeverzug/unterlassene Mitwirkung / Ausfallhonorar
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die PQ zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die PQ Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. Wird eine vereinbarte Leistung nicht abgenommen oder weniger als 14 Werktage vor dem vereinbartem Beginn abgesagt, so berechtigt dies die PQ GmbH ein Ausfallhonorar von 50 % der vereinbarten Honorarsumme geltend zu machen zusätzlich der sonstigen von ihr bereits erbrachten und nachweisbaren Aufwendungen; bei Absage weniger als 2 Werktage vor dem fixierten Termin wird stets die volle Summe fällig.
9. Höhere Gewalt
Soweit die für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter der PQ unvorhersehbar ausfallen, ist die PQ berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände
gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
10. Kündigung
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Zurückbehaltungsrecht/ Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat die PQ an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die PQ alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Die Pflicht der PQ zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Schweigepflicht, Datenschutz, anzuwendendes Recht
s. IV Sonstiges
1. Schweigepflicht
Bei Beratungen sind die Parteien verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur
Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt sind.
2. Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
3. Anzuwendendes Recht
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der PQ und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.