Aktuelles
Anerkennung des „Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, an einem durch die BAR anerkannten QM-Verfahren teilzunehmen.
Spätestens zum 30.09.2012 müssen die Einrichtungen ein gültiges Zertifikat nachweisen. Sollte die Zertifizierung nicht vorliegen, wird der Versorgungs-/Belegungsvertrag nach § 21 Abs. 3 SGB IX gekündigt.
Die BAR hat das Qualitätsmanagement-Verfahren „Paritätisches Qualitäts-Siegel Reha“ gem. den Anforderungen aus der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement (QM) nach § 20 Abs. 2a SGB IX anerkannt..
Die PQ GmbH fungiert als sog. „herausgebende Stelle“ (HGS) für das Verfahren.
Folgende Zertifizierungsgesellschaften wurden für das Paritätische Verfahren genannt:
1. SQ Cert GmbH, 60433 Frankfurt/Main, August-Schanz-Strasse 21
2. DQS GmbH, 60433 Frankfurt/Main, August-Schanz-Strasse 21
3. Well Done GmbH, 67657 Kaiserslautern, Ottostrasse 1
4. Zertsozial GmbH, Olgastr. 139/2, 70180 Stuttgart
Nähere Information über den Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.