Aktuelles

Anerkennung des „Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, an einem durch die BAR anerkannten QM-Verfahren teilzunehmen.
 
Spätestens zum 30.09.2012 müssen die Einrichtungen ein gültiges Zertifikat nachweisen. Sollte die Zertifizierung nicht vorliegen, wird der Versorgungs-/Belegungsvertrag nach § 21 Abs. 3 SGB IX gekündigt.

Die BAR hat das Qualitätsmanagement-Verfahren „Paritätisches Qualitäts-Siegel Reha“ gem. den Anforderungen aus der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement (QM) nach § 20 Abs. 2a SGB IX anerkannt..

Die PQ GmbH fungiert als sog. „herausgebende Stelle“ (HGS) für das Verfahren.

Folgende Zertifizierungsgesellschaften wurden für das Paritätische Verfahren genannt:

1.    SQ Cert GmbH, 60433 Frankfurt/Main, August-Schanz-Strasse 21

2.    DQS GmbH, 60433 Frankfurt/Main, August-Schanz-Strasse 21

3.    Well Done GmbH, 67657 Kaiserslautern, Ottostrasse 1

4.    Zertsozial GmbH, Olgastr. 139/2, 70180 Stuttgart

Nähere Information über den Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.

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