Aktuelles
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Ab dem 01.01.2013 bedürfen alle Träger einer Zulassung, die Maßnahmen im Rechtskreis SGB III und SGB II anbieten (mit Ausnahme von Arbeitsgelegenheiten) durch sog. „Fachkundige Stellen“.
Für die Trägerzulassung müssen u.a. die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung sowie Qualitätssicherungssysteme und angemessene Vertragsbedingungen
mit den Teilnehmenden nachgewiesen werden.
Zusätzlich müssen bereits ab dem 01.04.2012 alle Träger, die sog. „Gutschein-Maßnahmen“ anbieten, eine Zulassung für Träger und für die erwähnten Maßnahmen vorweisen. Darunter fallen neben der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) auch Aktivierungs- und Vermittlungs-
maßnahmen. Dabei wird die Zweckmäßigkeit, angemessene Teilnahmebedingungen sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahmen geprüft.
Den Text des Gesetzes SGB III finden Sie hier.
Den Text der AZAV-Verordung incl. Begründung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Unterstützung der Träger finden Sie hier